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6. Juli 2020

Corona-Hygienepauschale bis Herbst verlängert
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigt sich auf Ausweitung zur weiteren Unterstützung der Zahnarztpraxen.

Näheres finden Sie unter dem Link der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/corona-hygienepauschale-bis-herbst-verlaengert.html?fbclid=IwAR039w-Yzbtm5qnAWLYVdr0rtbD82rYHZoClLFyKFRO8a3fSdaGXnCpRQYY

8. April 2020

GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigt sich auf Corona-Hygiene-Pauschale.

Näheres finden Sie unter dem Link der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): 
https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/goz-extraverguetung-fuer-schutzausruestung-in-zahnarztpraxen.html

6. Januar 2020

Welche zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen stehen gesetzlich Versicherten mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung zu?
Neue Broschüre informiert über Versorgung zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der KZBV:
https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-6-1-2020.1355.de.html

Dezember 2019

Steigender Punktwert für Zahnersatz und Kronen
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der KZBV
https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-4-12-2019.1352.de.html

Februar 2019

Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte
beschäftigen.

Näheres finden Sie unter dem Link der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): 
https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-07-2-2019.1288.de.html?fbclid=IwAR1

Januar 2019

Zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren ab Juli 2019 möglich.

Näheres finden Sie unter dem Link der Bundeszahnärztekammer:
https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=441&cHash=4802cb8f2cfb4fd150f5323f41a0c319

Dezember 2018

  • Fristverlängerung bei der TI-Anbindung
    Der Bundestag hat die gesetzliche Frist zur Einführung der Telematikinfrastruktur bis 30.06.2019 verlängert. Allerdings müssen Praxen, die noch nicht an die TI angebunden sind, die benötigten Komponenten für die Telematik bis zum 31.03.2019 bestellt und gegenüber der zuständigen KZV nachgewiesen haben um eine Honorarkürzung im Umfang von einem Prozent abzuwenden. Bis 30.06.2019 muss der Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfolgt sein.
  • Dritter TI Konnektor und dritter SMC-B Anbieter zugelassen
    Die gemati hat dem Konnektor der RISA F&F GmbH am 7.11.18 die Zulassung erteilt.
    Darüber hinaus hat die KZBV der medisign GmbH die Zulassung als Anbieter von SMC-B erteilt.

Juli 2018

  • Neuer Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z)
    Die bisherigen Bundesmantelverträge BMV-Z und EKVZ wurden zu einem neuen Bundesmantelvertrag (BMV-Z) zusammengeführt. Dieser tritt ab 01.07.2018 in Kraft. BMV-Z alt und EKVZ entfalten dann keine Wirkung mehr. Der neue BMV-Z gilt nunmehr sowohl für Primär- als auch Ersatzkassen. Auf der KZVB Seite können Sie den kompletten Vertrag unter folgendem Link https://kzvb.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html einsehen.
    Die alten Formulare sind noch bis einschließlich 31.08.2018 gültig.
  • Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen zur Anpassung der Bema-Nr. 13 vom 15.06.2018
    Ab dem 01.07.2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden. Es müssen bei der Füllungstherapie für die betroffenen Versicherten (= Kinder unter 15 Jahren, Schwangere, Stillende) im Regelfall alternative Materialien verwendet werden. In der Folge hat die KZVB daher eine Erweiterung der Bema-Nr. 13 angestrebt, dass eine Abrechnung von Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich innerhalb der GKV für die betroffenen Versicherten ermöglicht wird.
    Bema-Nr. 13e – 13h
  • Leistungen nach Bema-Nr. 13 e-h
    Eine Mehrkostenvereinbarung für über den jeweiligen Bema-Umfang hinausgehende Leistungen (z.B. dentinadhäsive Restaurationen) ist weiterhin zulässig. Das gilt auch bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden.Es sollten die Angaben der Patientinnen über Schwangerschaft und Stillen stets in der Karteikarte vermerkt sein, sofern Leistungen nach Bema-Nr. 13e-h bei diesem Personenkreis erbracht werden

     

    Bei der Versorgung von Milchmolaren sollte das Wirtschaftlichkeitsgebot strikt beachtet werden, um Rückforderungen der Krankenkassen zu vermeiden.

  • KB; Neue Abformpauschalen bei vdek-Kassen
    Die Abformpauschale bei KB erhöht sich von 2,80 € auf 3,00 €

Mai 2018

  • §22a – Zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
    Für die Zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
    stehen neue präventive Leistungen nach §22a SGB V zur Verfügung.
  1. Erhebung MU-HY Stat.: Bema-Nr. 174a
  2. Mundgesundheitsaufklärung: Bema-Nr. 174b
  3. Entfernen harter Zahnbeläge: Bema-Nr. 107a

Februar 2018

  • Wiederholte Abrechenbarkeit von Wurzelbehandlungen:
    Ab 01.01.2018 ist eine erneute Abrechnung einer Wurzelbehandlung durch die gleiche Praxis nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall liegt immer dann vor, wenn die erneute Notwendigkeit zur Aufbereitung des Wurzelkanalsystems nicht im Einflussbereich des Zahnarztes liegt; Z.B.:
  1. wenn ein provisorischer, vormals bakteriendichter Verschluss verloren gegangen ist
  2. wenn eine längere Behandlungsunterbrechung durch den Patienten bedingt war
  3. zwischenzeitlich eine Behandlung alio loco erfolgte
DENTAPOOL, Martlbauerfeld 7, 82065 Baierbrunn, Telefon: 089 / 780 688 48, E-Mail: info--ät--dentapool--punkt--com

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